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Fühlen Sie sich nie beobachtet? Denken Sie, Sie sind allein, wenn Sie Ihren Partner betrügen, blau machen, oder mal eben ein paar Euro aus der Betriebskasse mitgehen lassen? Ihr ungutes Gefühl trügt nicht. Sie könnten jederzeit von einem Detektiv beobachtet werden. Über eine stecknadelkopfgroße Kamera, versteckt in einer Blume, einem Aktenordner  oder einem Rauchmelder z.B. 75 Prozent der Aufträge einer  Detektei  kommen aus der Wirtschaft also von Firmen und Unternehmen.  Schwarzarbeit, Blaumacherei, unlauterer Wettbewerb oder Erpressungen sind Bereiche, in denen Detektive Aufklärungsarbeit leisten und Beweise liefern. Zu den klassischen Tätigkeiten von Berufs-Detektiven gehören Observationen und Ermittlungen, Tatortuntersuchungen, Spurensicherung, Einholen und Erteilen von Auskünften jeder Art, Abwehr von Spionage, Aufenthaltsermittlungen, Aufspüren von Abhörgeräten und vieles mehr.
Aber auch in privaten Fällen werden Detektive engagiert. Frauen lassen beispielsweise checken, ob ihr Ehemann wirklich Überstunden im Büro macht oder sich mit seiner Freundin im Hotel trifft. Außerdem lassen z.B. Frauen überprüfen, ob hinter dem Eheversprechen des neuen Mannes vielleicht eine frühere Scheidung mit möglichen Unterhaltszahlungen an Kinder stecken, die verschwiegen worden sein könnten.
Sherlock Holmes war gestern. Heute arbeiten moderne Detektive mit DNA-Analysen, die so manchen Täter überführen. Auch Vaterschaftstests  zählen zum Repertoire eines Privatdetektivs. Dafür muß sich der Ermittler auf die Suche nach kleinsten Speichel-, Blut- oder Spermaspuren machen.  DNA, das menschliche Erbgut ist so gut wie jeder Fingerabdruck: Ein eindeutiger Beweis.

Auch das GPS-System, also die Ortung von Fahrzeugen über Sattelitennavigation, gehört zu den technischen Finessen der Detektiven von heute. Ein kleines unscheinbares Gerät wird installiert und der Detektiv kann z.B. den Außendienst-Mitarbeiter beobachten, der in letzter Zeit „auffällig lange Strecken“ gefahren ist.
Spurensuche erfordert volle Konzentration des Detektivs. Er sucht bei seinen Ermittlungen nach Fingerabdrücken, Werkzeugspuren und weiteren Einbruchspuren. Interessant, was ein Detektiv so alles bei seiner Arbeit entdeckt.
Bei all seinen Aufträgen muß der Berufsdetektiv vor allem immer eines beweisen: Geduld. Denn möglicherweise besucht der verheiratete Mann seine Geliebte erst wieder nach zwei Wochen. Und dem unehrlichen Angestellten kommt er oftmals auch erst nach einem Monat auf die Schliche. Manchmal heißt es stundenlag im Auto warten.
Ein Detektiv schlüpft übrigens in die interessantesten Rollen. Manchmal ist es sinnvoll, sich z.B. als Gärtner o.ä. zu verkleiden.
In den meisten Fällen lohnt es sich, einen Detektiv einzuschalten. Die Erfolgsquote bei Detektiven ist sehr hoch. Rund 85 % der Fälle können seriöse berufliche Detektive lösen. Dies ist um einiges höher, als die Aufklärungsquote der Polizei. Wo andere Ermittler aufhören fängt der Detektiv erst richtig an.
Aufträge nimmt ein Detektiv nur an, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an einer Ermittlung hat. Juristisch gesehen haben Detektive keine Sonderrechte gegenüber dem normalen Bürger. Das BGB und das Strafgesetzbuch kennt der Detektiv genau. Daher kennt er auch seine Grenzen und weiß, an welche Gesetze er sich halten muß. Ein Detektiv gewinnt jedoch eher das Vertrauen der Menschen als jegliche Amtsperson. Dadurch kann der Detektiv einiges mehr heraus bekommen, als vielleicht ein Polizist. Dennoch zeichnet sich ein guter Detektiv dadurch aus, dass er unauffällig und diskret ermittelt. Vertraulichkeit  und Diskretion werden stets zugesichert und sind fester Bestandteil eines Auftrags.
Detektive decken wirtschaftliche Delikte auf und verhindern weitere finanzielle Schäden. Dadurch lohnt es sich eigentlich immer, einen Detektiv zu engagieren. Als erstes wird der Fall  genauestens besprochen. Zeitraum und Zeitpunkt der Überwachung werden festgelegt. Das Honorar wird ermittelt und besprochen. Eine Vereinbarung eines Festpreises ist auf Anfrage möglich.
Es ist vielleicht noch zu erwähnen, dass z.B. bei einem erfolgreich aufgedeckten Fall des „Blaumachens“  der Arbeitgeber die entstandenen Detektivkosten auf den ertappten Arbeitnehmer umlegen kann.